Unterrichtung Haushaltsführung 2011
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei
a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 - Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zur Höhe von 14,44 Mio. Euro
und
b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 - Erstattungen an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen - bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro
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